Sie wissen, wo aktuell ein Haus oder eine Wohnung in Pforzheim, Karlsruhe oder Umgebung verkauft werden soll? Haben Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn mit Ihnen über Verkaufspläne gesprochen? Erzählen Sie uns davon!
Führt Ihr Tipp zu einer erfolgreichen Immobilienvermittlung durch uns, honorieren wir Ihren Hinweis mit 10% unserer Maklerprovision.
Ihr Tipp ist uns wertvoll!
Als ortsansässiger Makler sind wir unseren Interessenten und Kunden seit über 36 Jahren ein zuverlässiger und kompetenter Partner. Um unseren breiten Kundenstamm aktiv betreuen zu können und unser Angebot aktuell und vielfältig zu halten, ist jeder Tipp hilfreich – und auch Sie können davon profitieren.
Unterstützen Sie uns mit Ihrem Wissen, es zahlt sich für Sie aus!
Tippgeber-Prämie bei Immobilienverkauf:
Die Höhe der Prämie, mit der wir im Erfolgsfall Ihren Tipp entlohnen, beträgt bei notariellen Kaufverträgen zu Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken, die durch uns per Alleinauftrag vermittelt werden, 10% unserer Nettoprovision (dh. exkl. der gesetzl. MwSt.).
Sie möchten uns einen Tipp geben? – So funktioniert’s:
Gute Chance auf Prämienauszahlung!
Die Erfolgsaussichten auf Ihre Prämie stehen gut, da der Eigentümer bereits im Vorfeld sein Einverständnis zur Kontaktaufnahme gegeben hat und wir uns auf Ihre Empfehlung beziehen dürfen.
Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch.
Sobald wir einen Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer abgeschlossen haben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die Vereinbarung Ihrer Tippgeber-Prämie.
Mit der Weitergabe eines Tipps an Röpke und Partner und mit der Unterschrift auf dem Tippgeber-Formular erkennen Sie, der Tippgeber, und der Eigentümer, als Verkäufer, die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Folgende Voraussetzungen sind für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie zu erfüllen:
Wir überweisen Ihnen Ihre Tippgeber-Prämie innerhalb einer Woche, sobald die Maklerprovision vollständig an uns überwiesen wurde.
Röpke und Partner behält sich das Recht vor, Objekttipps ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Bei mehreren Hinweisen auf ein Objekt, erhält nur der erste Tippgeber die Prämie, gemäß den o.g. Voraussetzungen.
Röpke und Partner behält sich vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie zu verändern. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann Tippgeber werden?
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Tippgeber ausgeschlossen sind die Eigentümer des angebotenen Objektes, sowie Ehe- oder Lebenspartner derer. Ansonsten dürfen Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder verwandt sein.
Hinweis für Personenkreise, die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass hier genanntes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden / Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Prämien zu berechnen. An dieser Stelle sei erwähnenswert, dass wir uns über jegliche Empfehlung freuen, auch ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Tippgeber-Prämie.