Das Leistungsbild des Maklers

In der Öffentlichkeit wird das Leistungsbild eines Maklers gerne auf das Aufschließen der Wohnungstür reduziert. Dieser Eindruck kommt zustande, weil Käufer und Mieter in der Regel erst mit dem Makler in Kontakt kommen, wenn dieser ihnen eine Immobilie anbietet und sich im Anschluss mit ihnen zur Besichtigung trifft. Dass Makler eine wichtige Beraterfunktion erfüllen und viel Fachwissen benötigen, wird dabei oft vergessen.

 

Für eine professionelle und rechtssichere Beratung werden zahlreiche Kompetenzen vorausgesetzt, unter anderem im Steuerrecht, Immobilienrecht, Kaufvertragsrecht, Baurecht, Provisionsrecht, Mietrecht und außerdem in Bereichen des Geldwäschegesetzes, der Datenschutzgrundverordnung, der Energieeinsparverordnung (EnEV), der Immobilienbewertung, der Immobilienfinanzierung und vielen mehr.

 

Was ebenfalls gerne vergessen wird bzw. vielen ganz einfach nicht bewusst ist, sind die zahlreichen Fragen und Pflichten, mit denen sich Makler im Vorfeld der ersten Kontaktaufnahme mit dem Käufer oder Mieter auseinandersetzen.

Makler müssen beispielsweise:

* Objekte akquirieren,

* Termine und Gespräche mit dem Immobilieneigentümer führen, damit das Objekt

   erst "marktfähig" wird,

* eine detaillierte Immobilienbewertung durchführen,

* Bodenrichtwerte oder Vergleichspreise beim jeweiligen Gutachterausschuss

   abrufen,

* alle Unterlagen der Immobilie auf dem Grundstück recherchieren und

   Informationen zusammentragen,

* aussagefähige Exposés mit professionellen Fotos erstellen, außerdem eine

   virtuelle 3D-Tour oder ein Video der Immobilie anfertigen,

* Teilungserklärung und Eigentümerprotokolle sichten,

* Höhe der Instandhaltungsrücklage recherchieren,

* Aufteilung und Höhe des Wohngelds abfragen sowie Wohngeldabrechnung und 

   Wirtschaftsplan prüfen,

* Grundbuchauszug besorgen und auf mögliche Abwicklungsschwierigkeiten

   prüfen,

* Verkäufer über mögliche Vorfälligkeitszinsen bei der frühzeitigen Rückzahlung

   des Darlehens informieren,

* Denkmalliste prüfen,

* Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen,

* Energieausweis beauftragen bzw. erstellen,

* Grundrisse und Schnitte der Immobilie recherchieren und aufbereiten,

* Ausbau,-Umbau- oder Neubaumöglichkeiten mit dem Bauamt besprechen,

* Möglichkeiten der Grundstücksteilung mit einem Vermesser und dem

   Vermessungsamt erörtern,

* mit dem Bauamt über evtl. Abrissgenehmigungen sprechen und vieles andere

   mehr.

 

Zu beachten ist außerdem, dass die Maklerprovision nur im Erfolgsfall gezahlt wird, also erst bei tatsächlich abgeschlossenem Kaufvertrag. Die Courtage steht in direktem Zusammenhang mit der erbrachten Leistung.

Jeder zweite Eigenheimkauf in Deutschland wird vom Makler begleitet. Einen Makler einzuschalten, ist keine Verpflichtung - aber es gibt offenbar gute Gründe, dies zu tun. (Quelle ivd)

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