Miet - Verwaltung durch Röpke + Partner Immobilien in Pforzheim -

Unsere obersten Prinzipien sind Kundennähe, Zuverlässigkeit und Korrektheit. Das Hauptaugenmerk liegt in einer grundsoliden Verwaltung und in der Rundum-Betreuung Ihres Grundbesitzes. Zu den Grundleistungen gehören folgende Arbeiten, die mit dem vereinbarten, pauschalen Verwalterentgelt bezahlt sind:

 

DIE BUCHFÜHRUNG: Einrichten eines Hauskontos sowie einer übersichtlichen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten geordneten Buchhaltung, getrennt für jedes Haus. Führen und Abrechnen der Mietkonten. Überwachung der Mietzahlung, ggfls. Betreibung des Mahnverfahrens. Die Kosten für Einschaltung eines Rechtsanwaltes trägt der Eigentümer.

 

SEPARATE KAUTIONSANLAGE: Mietkautionen werden bei einer öffentlichen Bank oder Sparkasse getrennt vom Vermögen des Eigentümers angelegt.

 

RECHNUNGSWESEN: Die Dienstleistungs- Lieferanten und Instandhaltungsrechnungen werden vor der Anweisung sachlich und rechnerisch überprüft.

 

JAHRESABRECHNUNG: Für den Hauseigentümer wird eine jährliche Einnahmen- und Ausgabenabrechnung erstellt, die Mieter erhalten eine jährliche Abrechnung über die umlagefähigen Nebenkosten.

 

DIE HAUSORDNUNG wird von der Verwaltung überwacht und schriftlich gemeldete Verstöße ggfls. angemahnt.

 

VERTRÄGE mit Versicherungen, Dienstleistungs-, Lieferantenfirmen werden nach Absprache mit dem Eigentümer abgeschlossen, gekündigt oder geändert.

 

DIENSTKRÄFTE, HAUSMEISTER, werden überwacht und betreut, eventuelle Lohnsteuer oder Sozialabgaben abgeführt. 

 

DIE ABLESUNG des jährlichen Wärmeverbrauchs wird veranlasst, und die Gesamtheizkosten an das beauftragte Serviceunternehmen gemeldet.

 

TECHNISCHE KONTROLLEN UND AUFTRAGSVERGABE: Zur Objektwerterhaltung beraten wir bei der Auswahl von technischen Lösungen und der Auftragsvergabe.

 

SOFORTMASSNAHMEN IN DRINGENDEN FÄLLEN: Einleiten von Sofortmaßnahmen, z.B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden. Schadensmeldung an die Versicherung. 

 

ABNAHME DER WOHNUNGEN BEI MIETERAUSZUG: Die Wohnungsabnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten, die Mieterkaution nach Erledigung aller Mieterverpflichtungen ausbezahlt.

 

ÜBERGABE DER WOHNUNGEN AN NEUE MIETER: Die Neuvermietung und die damit verbundene Wohnungsübergabe erfolgt nach neuesten gesetzlichen Bestimmungen und ist eine Zusatzleistung.

 

ALLGEMEINES: Soweit es die üblichen Geschäftsbelange betrifft, ist sämtlicher Telefon- oder Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden, Handwerker, etc., mit der Grundvergütung abgegolten. Das gleiche gilt für Porto, Fotokopien oder z.B. Dienstfahrten. Auch diese Kosten sind in der Pauschalvergütung enthalten und werden nicht gesondert berechnet.

 

IHR RÖPKE + PARTNER VORTEIL: Sie und Ihre Mieter profitieren durch unsere Rahmenverträge mit den SV-Versicherungen und den Stadtwerken Pforzheim durch günstige Versicherungsprämien und Stromtarife. Weiter sind geringere Heizölkosten durch Großeinkauf zu erwarten. Es stehen Ihnen erfahrene Fachleute in allen Miet- oder Rechtsfragen zur Verfügung. Sie erhalten rechtssichere, an die aktuelle Rechtslage angepasste Mietverträge. Zu Ihrem Schutz unterhalten wir eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.


ÜBERNOMMENE VERWALTUNGEN bearbeiten wir gewissenhaft und sehr persönlich. Wann dürfen wir Ihre Liegenschaft betreuen? Rufen Sie uns an unter 07231 / 96770 oder mailen Sie uns nachstehend Ihre Angaben. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. 

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Röpke + Partner GmbH

Immobilien + Hausverwaltungen

Calwer Straße 58 / Ecke Jahnstraße

75175 Pforzheim

 

Telefon: 07231 / 96770

Telefax: 07231 / 967790

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